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Welche Strafregelungen sind bei Verstößen zu erwarten?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann bei Verstößen geeignete Buß- und Zwangsgelder verhängen. Der Bußgeldrahmen reicht bei schweren Verstößen bis zu 2 Prozent des weltweiten Konzerumsatzes. Je nach Art des Verstoßes kann das Unternehmen ab einer Geldbuße von 175.000 Euro für ein bis drei Jahre von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen werden.

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