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Wozu verpflichtet das Gesetz?

Folgende Maßnahmen zur Einhaltung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Pflichten verlangt das Gesetz:

  • Verabschiedung einer Grundsatzerklärung der unternehmerischen Menschenrechtsstrategie
  • Einrichtung eines Risikomanagements und Durchführung einer Risikoanalyse
  • Verankerung von Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern
  • Sofortige Ergreifung von Abhilfemaßnahmen bei festgestellten Rechtsverstößen
  • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens im Falle von Rechtsverstößen
  • Dokumentations- und Berichtspflicht für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten

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