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Ab Januar 2023 müssen Lieferketten angefangen bei der Rohstoffgewinnung bis zur Lieferung an den Endkunden resilient gegen Verstöße gegen Menschen- sowie Umweltrechte sein.
Das "Gesetz über die unternehmerische Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten" - bekannt unter dem "Lieferkettengesetz" - zielt darauf ab, die Rechte von betroffenen Menschen entlang der Lieferketten zu stärken. Gleichzeitig soll auch den legitimen Interessen der Unternehmen an Rechtssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen Rechnung getragen werden.
Durch das Gesetz wird der Verantwortungsbereich betroffener Unternehmen ausgeweitet: So können abnehmende Unternehmen auch für Verstöße seitens Zulieferer belangt werden.
Verletzungen sind beispielsweise Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder fehlender Arbeitsschutz.
Hier geht's zum Gesetz: BMAS - Sorgfaltspflichtengesetz
Wir lassen Sie nicht alleine! Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen mit unserer Software-Lösungen.
Mithilfe eines IT-gestützten Richtlinienmanagements erstellen und verteilen Sie zielgerichtet Informationen – zum Beispiel die Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte. Darüber hinaus hilft das Modul bei Schulungen zur Prävention, Verteilung von Vorgaben und der automatisierten Dokumentation der Zustellungen.
Ein fragenbasiertes Assessment vereinfacht die systematische Risikoermittlung. Die Inhalte der Fragebögen können individuell gestaltet werden. Sie werden über das System den Fachabteilungen bzw. Zulieferer zur Verfügung gestellt und nach Beantwortung automatisiert ausgewertet. Identifizierte Schwachstellen und Risiken sowie Maßnahmen, die sich aus der Risikoanalyse ableiten, organisiert und überwacht der Anwender ebenfalls mit dem System.
Die Beschwerdestelle ist eine weitere Sorgfaltspflicht, die das Lieferkettengesetz vorschreibt. Mit dem Hinweisgebersystem nutzen Sie eine etablierte Lösung, die sowohl die Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie als auch die Anforderungen des Lieferkettengesetzes abdeckt. Sichere, anonyme Beschwerdeabgabe und Kommunikation mit dem Hinweisgeber sowie workflowgestützte Bearbeitung eingehender Fälle zeichnen das System aus.
Gerne können Sie uns hier eine Nachricht hinterlassen oder uns unter der Rufnummer 09421 7550 400 persönlich erreichen
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