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Die E-Rechnungspflicht in Deutschland

Das Wachstumschancengesetz regelt die Einführung einer E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze und setzt diese im Rahmen der EU-Initiative „VAT in the Digital Age (ViDA)“ um.

Ziel der E-Rechnungspflicht

Die Einführung eines einheitlichen E-Rechnungs- und Meldesystems soll dazu beitragen, den Umsatzsteuerbetrug in Deutschland zu bekämpfen und die Finanzverwaltung durch die elektronische Übermittlung von Daten zu unterstützen.  

Wer soll künftig zur elektronischen Rechnung verpflichtet sein?

Im aktuellen Gesetz ist die E-Rechnung für alle B2B-Rechnungen im Inland geregelt.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist laut Definition ein strukturiertes elektronisches Dokument im XML-Format, welches der CEN-Norm EN 16931 entspricht. Beispiele hierfür sind die bereits bekannten Formate xRechnung und ZUGFeRD. Das einheitliche Format ermöglicht eine automatische und elektronische Verarbeitung ohne Medienbrüche.

Sonstige Formate sind Rechnungen, die entweder auf Papier ausgestellt oder in einem anderen elektronischen Format übermittelt werden. So wird beispielsweise eine per E-Mail versandte PDF-Rechnung ab 2025 nicht mehr als elektronische Rechnung gelten.

Welche Fristen gelten bei der Einführung der E-Rechnungspflicht:

 

Die steuerrechtlichen Regelungen zur E-Rechnung sind Teil des Wachstumschancengesetzes, welches am 22.03.2024 beschlossen wurde.

Unser Tipp

Die E-Rechnungspflicht ist beschlossen - Nutzen Sie frühzeitig die Gelegenheit Ihre Prozesse zukunftssicher zu gestalten. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und unterstützen Sie dabei Ihre Rechnungsprozesse für die Zukunft zu wappnen.